Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Freiraum Business by Ilka Ernhardt Business Services
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsziel
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen und Lieferungen zwischen Freiraum Business (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des nationalen und europäischen Rechts (B2B). Verbraucher werden nicht bedient.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die Auftragnehmerin hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsumfang und Experten-Profil
(1) Die Auftragnehmerin erbringt Dienstleistungen zur ganzheitlichen Performance-, Prozess- und Operations-Optimierung. Der Fokus liegt auf der Befreiung des Auftraggebers aus operativen Engpässen.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
Business Operations: Strukturierung von Prozessen, Aufbau von CRM-Systemen und Erstellung von rechtssicheren Standard-Betriebsverfahren (SOPs).
Digitale Leistungsoptimierung: Konzepte zur Bürofitness (Haltungsoptimierung am Schreibtisch), Stressabbau sowie Fokus- und Ernährungsberatung zur Vermeidung von Leistungstiefs im Berateralltag.
Digitale Produkte: Bereitstellung von Vorlagen, Mustern, Tests und SOP-Bibliotheken.
(2) Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot individuell festgelegt.
(3) Die Auftragnehmerin schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch keinen konkreten wirtschaftlichen oder finanziellen Erfolg (z. B. garantierte Umsätze oder Lead-Zahlen).
(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte freie Mitarbeiter, virtuelle Assistenten oder Subunternehmer einzusetzen.
§ 3 Vertragsschluss und digitale Kommunikation
(1) Alle Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung, eine digitale Signatur, die schriftliche Annahme eines Angebots oder durch den dokumentierten Beginn der aktiven Zusammenarbeit zustande.
(3) Die verbindliche Kommunikation im Rahmen des Projekts erfolgt über die im Angebot definierten digitalen Kanäle und Plattformen.
§ 4 Vergütung, Rechnungsstellung und Reverse-Charge
(1) Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise.
(2) Da die Auftragnehmerin ihr Unternehmen in Griechenland betreibt, erfolgt die Rechnungsstellung an Auftraggeber außerhalb Griechenlands innerhalb der Europäischen Union im Regelfall unter Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens (Umkehr der Steuerschuldnerschaft). Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer rechtzeitig vorzulegen.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung im Voraus. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig.
(4) Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 3 Kalendertagen ist die Auftragnehmerin berechtigt, die laufende Projektarbeit sofort zu pausieren, Zugriffe auf Systeme einzuschränken und die Erbringung weiterer Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
(5) Bei vereinbarten Ratenzahlungen wird der gesamte noch offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig, wenn der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug gerät.
§ 5 Erreichbarkeit und Supportzeiten (Clarity | Balance | Focus)
(1) Zur Sicherung der Projektqualität und zur Gewährleistung der Regeneration beider Vertragsparteien gelten feste Kommunikations- und Supportzeiten.
(2) Die regulären Supportzeiten der Auftragnehmerin sind: Montag bis Sonntag: 09:00 – 16:00 Uhr
(3) Am Wochenende (Samstag und Sonntag) sowie an gesetzlichen Feiertagen des Unternehmenssitzes findet keine reguläre Projektkommunikation statt. Außerhalb der Supportzeiten besteht keine Verpflichtung zur sofortigen Reaktion.
§ 6 Einsatz von Software, Cloud-Diensten und KI-Systemen
(1) Die Auftragnehmerin ist ausdrücklich berechtigt, zur Erbringung ihrer Dienstleistungen und zur Optimierung von Abläufen cloudbasierte Softwarelösungen, CRM-Systeme, Projektmanagement-Tools sowie KI-gestützte Systeme (z. B. zur Datenaufbereitung, Texterstellung oder Analyse) einzusetzen.
(2) Die Auswahl, der Wechsel oder die Aktualisierung der eingesetzten Tools obliegen allein der Auftragnehmerin.
(3) Die Auftragnehmerin wählt die Systeme sorgfältig aus. Sie übernimmt jedoch keine Haftung für technische Ausfälle, permanente Verfügbarkeit oder plötzliche Funktionseinschränkungen der externen Software-Plattformen, sofern ihr kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann.
§ 7 Digitale Produkte und Systemvoraussetzungen
(1) Sämtliche von der Auftragnehmerin bereitgestellten digitalen Produkte, Vorlagen und SOP-Bibliotheken werden zur Nutzung auf gängigen Drittplattformen oder in Standard-Digitalformaten überlassen.
(2) Der Auftraggeber ist selbst und auf eigene Kosten dafür verantwortlich, die für die Nutzung erforderliche Software, die passenden Lizenzen oder die notwendigen Konten bei den jeweiligen Drittanbietern bereitzustellen.
(3) Ein Anspruch auf kostenlose Anpassung der digitalen Produkte an nachträgliche Funktions- oder Designänderungen dieser Drittplattformen besteht nicht.
(4) Aufgrund der digitalen Beschaffenheit und der sofortigen Verfügbarkeit ist eine Rückgabe oder Erstattung von digitalen Produkten nach der Bereitstellung ausgeschlossen.
§ 8 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche von der Auftragnehmerin bereitgestellten Vorlagen, Templates, Frameworks, Strukturen, SOPs und Strategien bleiben das geistige Eigentum von Freiraum Business.
(2) Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen des Vertrages erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht für seine internen geschäftlichen Zwecke.
(3) Eine Weitergabe an Dritte, eine Vervielfältigung zum Zweck des Weiterverkaufs oder eine Veröffentlichung der Frameworks und Templates ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin strengstens untersagt.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Zusammenarbeit notwendigen Informationen, Zugänge, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
(2) Verzögerungen, die durch eine verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Meilensteine und Projektfristen entsprechend.
(3) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Wettbewerbs- und Medienrecht) der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und genutzten Kundensysteme.
§ 10 Haftungsbegrenzung
(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverluste, Systemausfälle beim Auftraggeber oder das Nichterreichen spezifischer wirtschaftlicher Ziele des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Daten streng vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt streng nach den Vorgaben der DSGVO und den geltenden Datenschutzbestimmungen. Sofern erforderlich, schließen die Parteien eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).
§ 12 Schlussbestimmungen, Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien findet ausschließlich das Recht der Republik Griechenland Anwendung.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Auftragnehmerin auf Korfu, Griechenland.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Klausel am nächsten kommt.